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Was ist EÜR?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlung: Du vergleichst Einnahmen und Werbungskosten eines Jahres — ohne doppelte Buchführung. Viele Freelancer und Kleingewerbetreibende nutzen die EÜR statt Bilanz.

Die EÜR eignet sich, wenn du nicht bilanzierungspflichtig bist. Einnahmen werden nach Zufluss, Ausgaben nach Abfluss erfasst — wann das Geld tatsächlich auf dem Konto war, zählt.

Typische Kategorien

  • Betriebseinnahmen (Honorare, Projekte, Retainer)
  • Werbungskosten (Software, Hardware, Reisen, Fortbildung)
  • Homeoffice-Pauschale oder anteilige Miete
  • Steuerberater- und Kontoführungsgebühren

EÜR und E-Rechnung

Die EÜR regelt die Gewinnermittlung — nicht das Rechnungsformat. E-Rechnungen sind trotzdem relevant: Sie sind der Beleg für deine Einnahmen und sollten nach GoBD-Grundsätzen archiviert werden.

Hinweis: Dieser Inhalt dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die E-Rechnungspflicht kann sich ändern — maßgeblich sind BMF-FAQ, § 14 UStG und § 27 Abs. 38 UStG (Stand: Gesetzeslage 2025/2026). Im Einzelfall Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.

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